Störfallinformation
Hilfestellung bei Störungen
Störfallinformation gemäß § 14 (3) Umweltinformationsgesetz, BGBl.-Nr. 495/1993 idgF. für den Abwasserverband Zirl und Umgebung
Erreichbarkeit | ||
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Montag bis Donnerstag Freitag | 07:15 - 16:30 Uhr 07:15 - 12:15 Uhr | Tel. +43 5238 52639 |
Sonstige Zeiten u. Feiertagen | Bereitschaftsdienst | Tel. +43 664 3123393 |
Auskunftsperson für nähere Informationen
DI (FH) Rudolf Häusler
Geschäftsführer
Tel. 05238 52 639 14
Melden von Störfällen im Bereich folgender Gemeinden
Flaurling, Polling, Pettnau, Hatting, Inzing, Reith bei Seefeld, St. Sigmund, Gries im Sellrain, Sellrain, Ranggen, Oberperfuss, Unterperfuss, Kematen und Zirl.
Die Abwasserreinigungsanlage AV-Zirl dient der mechanisch-biologischen Reinigung der in den Mitgliedsgemeinden anfallenden kommunalen und betrieblichen Abwässer. Diese wird unter Einsatz modernster Anlagentechnik und innovativer Verfahrenstechnik zum Schutz der Umwelt durchgeführt.
Rechtliche Grundlage dafür bilden die gültigen Verbandssatzungen, Gesetze und erlassenen Bescheide.
Die Anlagenkapazität beträgt gemäß Wasserrechtsbescheid (Kapazitätsermittlung und Hochtypisierung ZI IIIa1-W-30.122/11 vom 17.11.2005) 61.500 Einwohnergleichwerte (EW).
Durch ein modernes Prozessleitsystem mit automatischer Alarmierungseinrichtung für den Bereitschaftsdienst sowie regelmäßiger Wartung und Inspektion wird Vorsorge getroffen, dass Störfälle, insbesondere eine Gewässerverunreinigung durch mangelhafte Abwasserreinigung oder Explosionen von Faulgas- Luftgemischen, nicht eintreten. Die ARA Zirl wird von gezielt ausgebildetem und geschultem Fachpersonal betrieben und rund um die Uhr überwacht. Zur Überwachung werden die modernsten technischen Hilfsmittel eingesetzt.
Allerdings können Störungen des Kläranlagenbetriebes auch durch Ereignisse außerhalb des Kläranlagengeländes oder außerhalb des Einflussbereiches des Kläranlagenbetreibers ausgelöst werden. Durch Eindringen von Mineralölprodukten in die Kanalisation aufgrund von Verkehrsunfällen oder durch unzulässiges Einleiten von Schadstoffen, kann der Kläranlagenbetrieb beeinträchtigt werden. Mit Hilfe entsprechender Überwachungsmaßnahmen wird jedoch seitens des Kläranlagenbetreibers versucht, solche Fälle möglichst frühzeitig zu orten, um in weiterer Folge Gegenmaßnahmen setzen zu können.
Störungen des Kläranlagenbetriebes werden grundsätzlich durch ein computergestütztes Meldesystem signalisiert. Das verantwortliche Personal verfügt über das erforderliche Fachwissen und die notwendige Ausrüstung zur Behebung von Störungen. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen gemeinsam mit den Organisationen der allgemeinen Katastrophenhilfe gesetzt. Grundlage für die Vorgangsweise im Störfall ist die Betriebsvorschrift der Kläranlage.
Melden von Störfällen
Betriebsfremde Personen, die Hinweise auf einen Störfall im Bereich der Kläranlage feststellen und nicht erkennen können, ob an der Behebung bereits gearbeitet wird, werden ersucht, unverzüglich die Kläranlage zu kontaktieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass das eigenmächtige Betreten des Kläranlagengeländes grundsätzlich nicht gestattet ist. Entsprechende Hinweistafeln sind an den Zugängen des eingezäunten Betriebsgeländes angebracht.
Sollte trotz aller Vorsorgemaßnahmen, die seitens des Kläranlagenbetreibers gesetzt wurden, ein Störfall eintreten, werden die betroffenen Personen über Presse und/oder Rundfunk über die relevanten Umstände und zu beachtenden Verhaltensregeln informiert.